Großbrände, Hochwasser, Chemieunfälle, Stromausfall, Pandemien. Nahezu täglich erreichen uns Nachrichten von solchen Ereignissen, die an die bestehenden Hilfeleistungssysteme enorme Herausforderungen stellen. Bund, Länder und Gemeinden arbeiten eng zusammen, um der Bevölkerung in solchen Notsituationen Hilfe zu leisten. Dafür stehen Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Verfügung. Aber jede Bürgerin und jeder Bürger muss sich die Frage stellen:
Bin ich auf solche Notfallsituationen vorbereitet und kann ich mir und meinen Angehörigen und Nachbarn helfen, bis organisierte Hilfe eintrifft?
Das Deutsche Rote Kreuz bietet, gefördert vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Kurse an, damit viele Menschen diese Frage mit einem klaren „JA“ beantworten können.
In verschiedenen Modulen sollen Kinder ab 3 Jahren, Jugendliche und Erwachsene geschult werden. Die Module sind ausgerichtet für Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Schulsanitätsdienste (SSD), junge Familien, pflegende Angehörige sowie Seniorinnen und Senioren.
Kursgebühren werden nicht erhoben, die Teilnahme ist kostenfrei. Das Angebot ist zeitlich limitiert, bis zunächst Ende 2024.
Das Konzept zielt auf die Vermittlung von relevanten Handslungskompetenzen, die in außergewöhnlichen Not- und Krisenlagen eines Zivilschutzfalles zielführund zum Einsatz kommen, aber auch bereits bei Notfallsituationen des "Alltags" nutzbar sind. Auch stehen physiologische und psychische Sicherheitsbedürfnisse sowie heutige Kommunikationsbedürfnisse der Bevölkerung gerade bei großflächigen Schadenslagen im Fokus.
Die Ausbildung basiert auf der aktuellen kompetenzorientierten Pädagogik und dem Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) und stellt insofern hier einen neuen Ansatz dar.
Das vorliegende Rahmenkonzept stellt eine Rahmenvorgabe dar. Neben den formalen Aspekten sollen insbesondere inhaltlich und didaktisch-methodische Vorstellungen zur Umsetzung der Maßnahme im Kontext u.a. des pädagogischen Konzeptes der AKNZ berücksichtigt werden. Für die erarbeitete Handlungsfelder sind übergeordnete Kompetenzerwartungen aus den Bereichen Fach-, Selbst-, Sozial- und Kommunikationskompetenz formuliert.
Die Ausgestaltung der methodisch-didaktischen Durchführung des Lehrgangs obliegt den jeweiligen Ausbilderinnen und Ausbildern unter Beachtung der inhaltlichen Vorgabe.
Seit vielen Jahren führt das DRK im auftrag des Bundes Kurse in medizinischer Erstversorgung mit Selbsthilfeinhalten auf Basis §24 ZSKG durch. Seit 2015 erfolgt die Förderung auf Basis eines zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Deutschen Roten Kreuz geschlossenen Vertrages, dessen Leistung ausgeschrieben war. Das DRK hat hier eng und vertrauensvoll mit seinen Mitgliedsverbänden zusammengearbeitet, die Vertragsbedingungen mittels sog. Handlungshilfen den ausbildenden Stellen verdeutlicht und Lehrunterlagen erstellt. Im Zeitraum 2010 bis 2015 hat das DRK über 320.00 Menschen in diesem Sektor ausgebildet und verfügt demnach über umfangreiche Erfahrungen in der Zivilschutzausbildung. Der größte Anteil der vom Bund geförderten Ausbildung entfiel auf das DRK. Im Zeitraum 01.01.2010 bis 31.12.2015 betrug der Anteil des DRK an der Gesamtausbildungsleistung der Hilfsorganisationen 55,3 %.
Das neue Zuwendungsprogramm stützt sich auf den bei den Hilfsorganisationen vorhandenen Zugang zu allen Bevölkerungsgruppen und berücksichtigt, dass die Steigerung der Resilienz der Bevölkerung nicht direkt zu den organisationsspezifischen (satzungsgemäßen) Aufgaben der Hilfsorganisationen zählt.
Gefahren und Bedrohungen im Zivilschutzfall erfordern Kompetenzen der Bevölkerung, die weit über die bei einem Unfall auf der Straße, zu Hause oder bei Großschadensereignissen erforderlichen hinausgehen. Umgekehrt gilt jedoch, dass die für den Zivilschutzfall erworbenen Kompetenzen die Handlungskompetenzen in diesen Situationen stärken. Daher sind der Erwerb und die Aneignung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten in Erster Hilfe und in vorbeugenden und abwehrenden Selbsthilfemaßnahmen ven beträchtlicher Bedeutung, um im Notfall vorbereitet zu sein und um sich selbst und andere vor Gefahren und in Notsituationen zu schützen bis qualifizierte, in der Regel staatlich organisierte Hilfe eintrifft.
Ein Grundprinzip und Basis des Zivilschutzes ist die Fähigkeit der Bevölkerung, sich selbst zu schützen und auch gegenseitig zu helfen (u.a. durch Grundfähigkeiten in Erster Hilfe) bis qualifizierte, in der Regel staatlich organisierte Hilfe eintrifft. Hierzu benötigen die Bürger Fähigkeiten, die sie dann auf die jeweilige Situation beziehen und dort entsprechend einsetzen. Dies hat den Vorteil, dass die so erworbenen Fähigkeiten vom alltäglichen Notfall bis hin in einem Katastrophen- und Zivilschutzfall angewandt werden können. Das dient auch der Förderung der Akzeptanz in der Bevölkerung, sich diese Fähigkeiten und Kenntnisse anzueignen. Das nationale Hilfeleistungsystem stützt sich dabei auch auf die Hilfeleistungspotenziale der mitwirkenden privaten Hilfsorganisationen als Scharnier zwischen staatlicher Gefahrenabwehr und dem Bürger.
Die privaten Hilfsorganisationen in der Summe haben für ihre Zwecke der Breitenausbildung flächendeckende Ausbildungsstandards auf Basis langjähriger Erfahrungen und guter Ausbildungsstrukturen geschaffen. Diese kann sich der Bund als Teil seiner Maßnahmen zur Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung im Zivilschutzfall zunutze machen. Da die Hilfsorganisationen darüber hinaus auf vielen staatlichen Ebenen im Gefahrenabwehsystem eingebunden sind, hat der Bund ein erhebliches Interesse an ihrer Mitwirkung bei den Ausbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Selbstschutzfähigkeit der Bevölkerung. Für die Erste Hilfe Ausbildung hält der Bund keine eigenen Einrichtungen vor.
Die Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten soll die Selbst- und Fremdhilfefähigkeite der Bevölkerung fördern. Deshalb ist Ziel der Förderung, pro Jahr eine möglichst große Bandbreite der Bevölkerung durch jeweils wirksam an definierte Zielgruppen angepasste Module auszubilden. Diese Ausbildung soll dabei in Abstimmung mit den Zuwendungsempfängern eine hohe Flächendeckung erreichen, um unter anderem Ungleichgewicht zwischen Ballungszentren und ländlichen Gebieten zu verhindern. Zudem bewirkt die Vielzahl der Ansprachen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen eine Durchdringung der Bevölkerung. Die Lehrgänge sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusätzlich über die herausragende Bedeutung und die Möglichkeiten eines ehrenamtlichen Engegements im Bereich des Bevölkerungs- und Katastrophenschutzes informieren, um so auch deren Engegementbereitschaft zu aktivieren.
Umsetzungsleitfaden des Zuwendungsgebers DOWNLOAD
Rahmenkonzept Ausbildung in Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten DOWNLOAD