Bei diesem Dokument handelt es sich um die originale Ausfertigung der Satzung für die "Sanitäts-Kolonne vom Roten Kreuz Schwanheim am Main", so der damalige Name unserer Organisation. Es handelt sich um eine Mustersatzung des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz (Stand: 27. Oktober 1921), deren Lücken ausgefüllt und teilweise an die örtlichen Verhältnisse angepasst wurden.
Die Satzung wurde am 21. März 1922 von der Mitgliederversammlung beschlossen, am 2. Mai 1922 durch den Provinzialverein vom Roten Kreuz für die Provinz Hessen-Nassau" genehmigt und erst 1927 in das Vereinsregister eingetragen. Das Rote Kreuz in Schwanheim war damals ein eingetragener Verein und gehörte dem "Zweigverein für den Kreis Höchst" des Roten Kreuzes. Schwanheim war damals noch kein Stadtteil Frankfurts, sondern die eigenständige Stadt "Schwanheim am Main" im Kreis Höchst.
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