Die Vorstandsämter und ihre zugehörigen Aufgaben

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Zusammensetzung

Der Vorstand des Ortsvereins hat einen Vorsitzenden (männlich oder weiblich) und einen Stellvertretenden Vorsitzenden (ebenfalls männlich oder weiblich). Sie haben jeweils und unabhängig voneinander einen Sitz und eine Stimme im Vorstand.

Oft wird in Vereinen von einem "Ersten Vorsitzenden" gesprochen. Dieses Amt gibt es in unserem DRK-Ortsverein nicht.

Aufgaben

Die Aufgabenteilung zwischen dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter ist nicht festgelegt. Geregelt ist, dass bei Abwesenheit, Verhinderung oder Ausfall des Vorsitzenden der Stellvertretende Vorsitzende alle Aufgaben des Vorsitzenden übernimmt. Im Normalfall legt der Vorsitzende fest, welche seiner Aufgaben er an seinen Stellvertreter delegiert.

Die Satzung nennt eine Reihe von Aufgaben des Vorsitzenden:

  • Er ist der interne und externe Repräsentant des Ortsvereins: "Der Vorsitzende vertritt die Interessen und Belange des Ortsvereins nach außen und innerhalb des Deutschen Roten Kreuzes." (§ 15, Abs. 8) Das betrifft alle satzungsgemäßen (§ 2) Tätigkeitsgebiete des Ortsvereins und die Aktivitäten darüber hinaus.
  • Die "[f]inanzielle[n] Angelegenheiten [des Ortsvereins] regelt er im Einvernehmen mit dem Schatzmeister, bei der Übernahme von Verbindlichkeiten auch mit dem Kreisgeschäftsführer des Bezirksverbandes." (§ 15, Abs. 8)
  • Der Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und leitet sie (§ 14, Abs. 2). Dasselbe tut er auch bei Vorstandssitzungen (§ 15, Abs. 6).
  • In der Mitgliederversammlung gibt der Vorsitzende einen Jahresbericht ab (§ 13, Abs. 3d).
  • Der Vorsitzende zeichnet die Richtigkeit der Protokolle der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen ab (§ 12, Abs. 3).
  • Der Vorsitzende hat "dem Bezirksverband insbesondere unaufgefordert und unverzüglich zu melden: a) drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, b) Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, c) erfolgte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, d) schädigendes Verhalten von Vorstandsmitgliedern, Delegierten der Mitgliederversammlung und aktiven Mitgliedern, [und weiteres]" (§ 8, Abs. 3 und 4).

Die Gremienarbeit des Vorsitzenden umfasst bei uns folgende Termine:

  • Mitgliederversammlung des Ortsvereins (Leitung, einmal jährlich),
  • Vorstandssitzungen des Ortsvereins (Leitung, quartalsweise),
  • Vorstandstagungen des Bezirksverbands (Teilnahme, i.d.R. halbjährlich),
  • Ehrenmatinée des Ortsvereins (Leitung, jährlich),
  • Sitzungen der beiden Vereinsringe (Teilnahme, dreimal jährlich),
  • Gemeinschaftsversammlungen (Teilnahme, zwei- bis dreimal jährlich).

Der Vorsitzende ist gemäß der Ehrenordnung des Bezirksverbands für das Ehrungswesen zuständig, soweit es die Mitglieder seines Ortsvereins betrifft. Das bedeutet, er darf Auszeichnungen für aktive Mitglieder beim Präsidium des Bezirksverbands beantragen.

Die "Dienstanweisung zum Führen von Fahrzeugen, die sich im Besitz oder Eigentum des DRK, Bezirksverband Frankfurt am Main e.V., befinden" macht den Vorsitzenden für die Überwachung der betreffenden Regeln für die Fahrzeuge, die sich im Zuständigkeitsbereich des Ortsvereins befinden (also dort regulär ihren Standort haben), mit verantwortlich.

Weiterhin wirkt der Vorsitzende in der Öffentlichkeitsarbeit, im Mitgliedswesen (v.a. Fördermitglieder), bei strategischen Projekten (aktuell z.B. die Verbesserung unserer räumlichen Situation) und bei der Bewältigung besonderer Situationen (z.B. durch Konfliktmanagement) mit.

Formale Voraussetzungen

  • Der/die Vorsitzende und der/die stellvertretende Vorsitzende müssen volljährig sein (§ 15, Abs. 1 der Satzung des Ortsvereins).
  • Das Amt darf nicht mit einem anderen Amt im Ortsverein verbunden werden (§ 15, Abs. 3 der Satzung), d.h. der/die Vorsitzende und Stellvertreter/in dürfen keine anderen Vorstandsämter haben.
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Aufgaben

Die Aufgaben des Schatzmeisters bzw. der Schatzmeisterin sind in unserer Satzung nicht genau festgelegt. In § 15, Abs. 8 heißt es: "Finanzielle Angelegenheiten regelt [der Vorsitzende] im Einvernehmen mit dem Schatzmeister." Hintergrund ist, dass die DRK-Ortsvereine in Frankfurt vermögensfrei gehalten sind, d.h. sie verwalten ein Teilvermögen des Bezirksverbands. Die Aufgaben des Schatzmeisters bestimmen sich daher durch die Arbeitsweise des Bezirksverbands, der sie in einem Handbuch für Schatzmeister dokumentiert hat. In der Praxis ergeben sich u.a. folgende Tätigkeiten für den Schatzmeister des Ortsvereins:

  • Bezahlung von Rechnungen (Vier-Augen-Prinzip),
  • Erstattung von Auslagen der Mitglieder (Vier-Augen-Prinzip),
  • Annahme von Zahlungseingängen aller Art (Vier-Augen-Prinzip),
  • Ablage der Belege für alle Vorgänge,
  • monatlich Weitergabe der Belege an den Bezirksverband,
  • Prüfung der Buchungen des Bezirksverbands,
  • ggf. Veranlassung von Korrekturen an den Buchungen,
  • vierteljährlich Bericht zur Finanzsituation an OV-Vorstand,
  • jährlich Bericht über Vorjahresergebnis an Mitgliederversammlung,
  • jährlich Vorschlag Haushaltsplan an Mitgliederversammlung,
  • Teilnahme an relevanten Tagungen.

Grundsätze zur Wirtschaftsführung des Ortsvereins finden sich im Fünften Abschnitt seiner Satzung.

Formale Voraussetzungen

  • Der/die Schatzmeister/in muss volljährig sein (§ 15, Abs. 1 der Satzung des Ortsvereins).
  • Das Amt darf nicht mit einem anderen Amt im Ortsverein verbunden werden (§ 15, Abs. 3 der Satzung), d.h. der/die Schatzmeister/in darf keine anderen Vorstandsämter haben.
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Aufgaben

Auschnitt aus der "Ordnung für Ärztinnen und Ärzte im Deutschen Roten Kreuz" in Hessen:

"Aus- und Fortbildung

  • Verantwortung und Mitwirkung bei allen Fragen in der medizinischen Aus- und Fortbildung.

Rettungsdienst und Sanitätsdienst (zu Lande, im Wasser und in den Bergen)

  • Mitwirkung in der Einsatzleitung (Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen)*
  • Medizinische Leitung des Einsatzes u.a. durch Koordinierung der Ärzte vor Ort.*
  • Leitung der Behandlung von Patienten durch Führung und Leitung des ärztlichen Hilfspersonals (Sanitätspersonal, Rettungsdienstpersonal (RS, RA).*
  • Vorgaben für Arzneimittelausstattung, -bevorratung und -überwachung.
  • Einbindung bei der Qualitätskontrolle und –sicherung.
  • Ansprechpartner für Ärzte des öffentlich-rechtlichen  Gesundheitswesens (Gesundheitsamt, Ärztlicher Leiter Rettungsdienst (ÄLRD), Leitende Notärzte (LNA) und Notärzte (NA)).

*) für diese Tätigkeiten in Verantwortung des DRK muss der Arzt mindestens über den Lehrgang „Die Ärztin, der Arzt im DRK“ verfügen. Die Anerkennung anderer Führungsausbildung wird per Beschluss der Landesärzteversammlung geregelt. Bei Tätigkeiten in Verantwortung öffentlicher Träger können weitere Voraussetzungen notwendig sein.

Katastrophenschutz

Die DRK-Ärzte sind Mitglieder der DRK-Leitungsgruppe und des K-Arbeitskreises gemäß der K-Vorschrift.

Sozialarbeit

Mitwirkung und Beratung bei der Sozialarbeit

  • im Gesundheitsdienst
  • bei der Migrantenarbeit
  • bei Gesundheitsprogrammen

Jugendrotkreuz

Mitwirkung und Beratung

  • bei der Aus- und Weiterbildung von Jugendgruppenleitern,
  • bei der Vorbereitung und Durchführung von Veranstaltungen  zur Gesundheitspflege, -förderung (z.B. Sexualität und Verhütung, Ernährung und Gewicht, legale und illegale Suchtmittel etc.)
  • Fragen und Konflikten aufgrund der Garantenstellung durch  das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) (z.B. Gewalt in der Familie)."

Formale Voraussetzungen

  • Approbation als Arzt/Ärztin

Wahl

Auschnitt aus der "Ordnung für Ärztinnen und Ärzte im Deutschen Roten Kreuz" in Hessen:

"Gibt es in einem Ortsverein mehrere Ärzte, so wählen sie ohne Berücksichtigung auf ihre Gemeinschaft, aus ihrer Mitte einen Vertreter im Vorstand. Dieser in allen Belangen medizinisch-gesundheitlicher Art Ansprechpartner.
Er benennt einen der Rotkreuzärzte des Ortsverbandes als seinen Stellvertreter.
Gibt es nur einen Arzt im Ortsverband, so ist dieser automatisch Kandidat für das Vorstandsamt. (Der Lehrgang "Die Ärztin, der Arzt im DRK" soll innerhalb der ersten Wahlperiode absolviert werden.)
Nach der Wahl in den Vorstand erhält der Arzt eine Ernennungsurkunde durch den Kreisverbandsarzt." (Abschnitt 4)

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Zusammensetzung

"Die Bereitschaftsleitung besteht aus

  • dem Bereitschaftsleiter und der Bereitschaftsleiterin
  • sowie den jeweiligen Stellvertretern.

Auf Vorschlag der Bereitschaftsleitung und durch Beschluss der Bereitschaftsversammlung kann die Bereitschaftsleitung erweitert werden." (Ordnung der Bereitschaften, Abschnitt 4.7.2.2)

Aufgaben

Die Aufgaben einer Bereitschaftsleitung sind seitens des DRK-Landesbandes einheitlich für ganz Hessen festgelegt. Der Aufgabenkatalog findet sich in Anlage 1-2-4 zur Ordnung der Bereitschaften. Hier ist der betreffende Ausschnitt:

"BL.1 Leitung

BL.1.1 Personal

  • Förderung des Gemeinschaftslebens
  • Bestätigung der Leitung besonderer Gruppen der Bereitschaft
  • Ernennung und Abberufung von Fachberatern und Beauftragten der Bereitschaft
  • Beauftragung von Mitarbeitern mit einzelnen Aufgaben zur eigenen Entlastung, z.B. Materialwart, Lagerverwalter, Schirrmeister, Kassenwart
  • Wahrnehmung der Weisungsbefugnisse nach der Ordnung der Bereitschaften
  • Vornahme von Belobigungen und Wahrnehmung der Beschwerde- und Disziplinarbefugnisse nach der Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren
  • Verantwortung für Verwaltungsvorgänge, insbesondere bei der Aufnahme von Personaldaten, und Überwachung der weiteren Bearbeitung der Daten
  • Mitwirkung bei der Freistellung von Mitarbeitern von gesetzlichen Dienstpflichten

BL.1.2. Material

  • Verantwortung für die Planung und Bereitstellung der Ausstattung einschließlich Kraftfahrzeugen
  • Verantwortung für den Stand der Ausstattung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Überwachung der Materialverwaltung
  • Überwachung der durchgeführten Maßnahmen zur Pflege, Wartung und Instandsetzung in Zusammenarbeit mit den benannten bzw. zuständigen Fachkräften

BL.1.3. Finanzen

  • Ermittlung des Finanzbedarfs und Verantwortung für die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der bereitgestellten Finanzmittel
  • Verantwortung für die Erstellung und Weiterleitung von Abrechnungen sowie Auszahlung von Erstattungen
  • Verantwortung für die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung

BL.1.4. Organisation

  • Vorbereitung, Durchführung und ggf. Nachbereitung von Dienstabenden
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Diensten
  • Aufstellung von Dienstplänen in Zusammenarbeit mit anderen Leitungs- und Führungskräften
  • Aufstellung von Bildungsplänen für einzelne Mitarbeiter und die gesamte Bereitschaft in Zusammenarbeit mit anderen Leitungs-, Führungs- und Lehrkräften
  • Aufstellung und Aktualisierung der Alarmpläne, in Zusammenarbeit mit anderen Leitungs- und Führungskräften
  • Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit sowie sonstiger Sicherheitsbestimmungen

BL.2 Zusammenarbeit


BL.2.1 Zusammenarbeit in der Gemeinschaft Bereitschaften

  • Leitung der Bereitschaftsversammlung
  • Sicherstellung des Informationsflusses in die und aus der Bereitschaft über alle relevanten Ereignisse und Entwicklungen
  • Teilnahme an und ggf. Leitung von Dienstbesprechungen mit anderen Leitungs- und Führungskräften
  • Zusammenarbeit mit der Kreisbereitschaftsleitung, den anderen Bereitschaftsleitungen und den Führungskräften der Einsatzformation(en)


BL.2.2 Zusammenarbeit mit Anderen im Roten Kreuz

  • Zusammenarbeit mit den Leitungen anderer Gemeinschaften und Gruppierungen
  • Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der zuständigen Geschäftsstelle
  • Mitarbeit in Rotkreuz-Ausschüssen

BL.2.3 Zusammenarbeit mit Dritten

  • Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Organisationen, Behörden, Veranstaltern, Arbeitsgebern etc. zur Planung und Durchführung von gemeinsamen Ausbildungen, Übungen, Diensten und Einsätzen

BL.3. Vertretung


BL.3.1. Vertretung in der Gemeinschaft Bereitschaften

  • Vorbereitung von Vorschlägen und Anträgen der Bereitschaft
  • Vertretung der Bereitschaft im Kreisausschuss der Bereitschaften
  • Verantwortung für die Umsetzung von Beschlüssen der Organe des DRK im Zuständigkeitsbereich

BL.3.2 Vertretung gegenüber Anderen im Roten Kreuz

  • Vertretung der Bereitschaft in Besprechungen und Ausschüssen
  • Ggf. Mitarbeit im Ortsvorstand
  • Wahrnehmung der Interessen des Gesamtverbandes
  • Verantwortung für die Arbeit der Bereitschaft und ggf. Einsatzformation(en) gegenüber dem Ortsvorstand
  • Vertretung der Bereitschaft im Ortsvorstand
  • Sorge für die Bereitstellung von Mitteln für die Arbeit der Bereitschaft in angemessener Höhe
  • Vortragsrecht in den Organen des jeweiligen DRK Ortsvereins

BL.3.3 Vertretung gegenüber Dritten

  • Darstellung nach außen und Förderung des Ansehens des Roten Kreuzes
  • Wahrung der Interessen und Belange des Roten Kreuzes und der Bereitschaft, z.B. gegenüber Veranstaltern

BL.4 Entwicklung


BL.4.1 Personalentwicklung

  • Verantwortung für die Personalplanung der Bereitschaft
  • Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Personalgewinnung
  • Verantwortung für die Integration neuer Mitarbeiter in die Bereitschaft
  • Verantwortung für einen angemessenen Personaleinsatz und Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Personalerhaltung
  • Verantwortung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung einzelner Mitarbeiter und der gesamten Bereitschaft
  • Verantwortung für die Begleitung, Beratung und Förderung von Mitarbeitern
  • Begleitung, Beratung und Förderung von Leitungs- und Führungskräften sowie Fachkräften

BL.4.2 Organisationsentwicklung

  • Verantwortung für die strategische Aufgabenplanung der Bereitschaft in Absprache mit dem jeweiligen Vorstand und der Kreisbereitschaftsleitung
  • Verantwortung für die Durchlässigkeit in der Bereitschaft und Vernetzung mit anderen Gemeinschaften und Gruppierungen insbesondere im Rahmen des komplexen Hilfeleistungssystems des DRK"

Formale Voraussetzungen

Zur Wahl müssen folgende Qualifikationen nachgewiesen sein (siehe Anlage 1-3-2 zur Ordung der Bereitschaften):

  • Rotkreuz-Einführungsseminar (RKE),
  • abgeschlossene Fachausbildung (z.B. Sanitätsdienst oder Suchdienst),
  • Führen und Leiten von Gruppen (Seminar),
  • Rotkreuz-Aufbauseminar.

Zur Wiederwahl sind darüber hinaus folgende Qualifikation nachzuweisen:

  • Leiten von Bereitschaften (Seminar),
  • Grundlagen der Arbeit in einem OV Vorstand (Seminar),
  • Umgang mit Jugendlichen (Seminar),
  • Grundlagen des Sozial- & Projektmanagements (Seminar).
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Zusammensetzung

Die Leitung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit besteht aus zwei Mitgliedern:

  • Ortsvereinsleiter/in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit,
  • Stellvertretende/r Ortsvereinsleiter/in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit.

Die Leitungskräfte können männlich und weiblich sein.

Aufgaben

Auszug aus der Ordnung der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit im DRK-Landesverband Hessen e.V.:

  • "Die Ortsvereinsleiterin der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ist weisungsbefugt gegenüber den Mitgliedern und frei Mitwirkenden des Ortsvereins, die in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ehrenamtlich tätig sind. Sie untersteht der Weisungsbefugnis der Kreisleiterin der Wohlfahrts- und Sozialarbeit.
  • Die Ortsvereinsleiterin der Wohlfahrts- und Sozialarbeit leistet die fachliche und persönliche Beratung der Mitglieder und frei Mitwirkenden im Ortsverein, die in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit ehrenamtlich tätig sind. 
  • Sie plant, organisiert und leitet die Tätigkeiten der Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit des Ortsvereins.
  • Sie organisiert eine kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit tätigen Ortsvereinsmitglieder und frei Mitwirkenden und schlägt diese der Kreisleiterin der Wohlfahrts- und Sozialarbeit für Lehrgänge vor.
  • Ihr obliegt die Gewinnung, Anleitung und Einführung neuer ehrenamtlicher 
    Mitarbeiterinnen.
  • Sie informiert die in der Wohlfahrts- und Sozialarbeit tätigen Ortsvereinsmitglieder und frei Mitwirkenden sowie die Kreisleiterin der Wohlfahrts- und Sozialarbeit in allen den Ortsvereinen betreffenden Fragen.
  • An die Stelle der Ortsvereinsleiterin der Wohlfahrts- und Sozialarbeit tritt im Verhinderungsfall die Stellvertreterin. Die beiden Leitungskräfte sollen sich daher eng miteinander abstimmen."

Formale Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
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Zusammensetzung

Nach der Ordnung der Wasserwacht in Hessen vom 24. März 2012 besteht eine Wasserleitung auf jeder Verbandsebene aus "mindestens [...] einem

  • Leiter der Wasserwacht-Gliederung [Ortsleiter],
  • Stellvertretenden Leiter der Wasserwacht-Gliederung,
  • Technischen Leiter.

Den Leitungen sollen ferner angehören ein

  • Stellvertretender Technischer Leiter
  • Beauftragter für Kinder- und Jugendarbeit
  • und bei Bedarf weitere Vertreter zur Wahrnehmung definierter Leitungsaufgaben." (3.2.5)

Aufgaben und Befugnisse

"Die Ortsgruppenleitung trägt Verantwortung für:

  • Die Umsetzung der Beschlüsse der Aktiven-Versammlung und die Vertretung gegenüber den zuständigen Organen des DRK Ortsverbandes,
  • Die Umsetzung der relevanten Beschlüsse des DRK-Bundes-, DRK-Landes-, DRK-Kreisverbandes und DRK-Ortsverbandes in der Aktiven-Versammlung,
  • Die notwendige Einheitlichkeit der Wasserwacht im Ortsverband.

Die Ortsgruppenleitung leitet die

  • Arbeit der Wasserwacht auf Ortsverbandsebene.

Die Ortsgruppenleitung arbeitet zusammen mit

  • Dem Ortsverbandsvorstand,
  • Den Leitungen der anderen Gemeinschaften" (4.9.1)

Aufgabenkatalog der Wasserwachtleitung (Ortsgruppe)

Leitung / Personal

  • Förderung des Gemeinschaftslebens
  • Bestätigung der Leiter besonderer Gruppen der Wasserwacht
  • Beauftragung von Mitarbeitern mit einzelnen Aufgaben zur eigenen Entlastung, z.B. Materialwart, Lagerverwalter
  • Wahrnehmung der Weisungsbefugnisse nach der Ordnung der Wasserwacht
  • Vornahme von Belobigungen und Wahrnehmung der Disziplinarbefugnisse nach der Ordnung für Belobigungen, Beschwerde- und Disziplinarverfahren
  • Verantwortung für Verwaltungsvorgänge, insbesondere bei der Aufnahme von Personaldaten,
    und Überwachung der weiteren Bearbeitung der Daten
  • Mitwirkung bei der Freistellung von Mitarbeitern von gesetzlichen Dienstpflichten

Leitung / Material

  • Verantwortung für die Planung und Bereitstellung der Ausstattung einschließlich Kraftfahrzeugen
  • Verantwortung für den Stand der Ausstattung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Überwachung der Materialverwaltung
  • Überwachung der durchgeführten Maßnahmen zur Pflege, Wartung und Instandsetzung in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachkräften

Leitung / Finanzen

  • Ermittlung des Finanzbedarfs und Verantwortung für die sparsame und wirtschaftliche Verwendung der bereitgestellten Finanzmittel
  • Verantwortung für die Erstellung und Weiterleitung von Abrechnungen sowie Auszahlung von Erstattungen
  • Verantwortung für die Mitwirkung bei der Mittelbeschaffung

Leitung / Organisation

  • Vorbereitung, Durchführung und ggf. Nachbereitung von Dienstabenden
  • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Diensten
  • Aufstellung von Dienstplänen in Zusammenarbeit mit anderen Leitungs- und Führungskräften
  • Aufstellung von Bildungsplänen für einzelne Mitarbeiter und die gesamte Wasserwacht in Zusammenarbeit mit anderen Leitungs-, Führungs- und Lehrkräften
  • Aufstellung und Aktualisierung der Alarmpläne, in Zusammenarbeit mit anderen Leitungs- und Führungskräften
  • Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften zur Unfallverhütung und Arbeitssicherheit sowie sonstiger Sicherheitsbestimmungen

Zusammenarbeit in der Gemeinschaft Wasserwacht

  • Sicherstellung des Informationsflusses in die und aus der Wasserwacht über alle relevanten Ereignisse und Entwicklungen
  • Teilnahme an und ggf. Leitung von Dienstbesprechungen mit anderen Leitungs- und
    Führungskräften
  • Zusammenarbeit mit der Kreis-Wasserwachtleitung, den anderen Wasserwachtleitern und den Führungskräften der Einsatzformation(en)

Zusammenarbeit mit anderen im Roten Kreuz

  • Zusammenarbeit mit den Leitern anderer Gemeinschaften und Gruppierungen
  • Zusammenarbeit mit Mitarbeitern der zuständigen Geschäftsstelle
  • Mitarbeit in Rotkreuz-Ausschüssen

Zusammenarbeit mit Dritten

  • Zusammenarbeit mit Vertretern anderer Organisationen, Behörden, Veranstaltern, Arbeitsgebern etc. zur Planung und Durchführung von gemeinsamen Ausbildungen, Übungen, Diensten und Einsätzen

Vertretung in der Gemeinschaft Wasserwacht

  • Vorbereitung von Vorschlägen und Anträgen der Wasserwacht
  • Vertretung der Wasserwacht im Kreisausschuss der Wasserwacht
  • Verantwortung für die Umsetzung von Beschlüssen der Organe des DRK im Zuständigkeitsbereich

Vertretung gegenüber anderen im Roten Kreuz

  • Vertretung der Wasserwacht in Besprechungen und Ausschüssen
  • Ggf. Mitarbeit im Ortsvereinsvorstand
    - Wahrnehmung der Interessen des Gesamtverbandes
    - Verantwortung für die Arbeit der Wasserwacht und ggf. Einsatzformation(en) gegenüber dem Ortsvereinsvorstand
    - Vertretung der Wasserwacht im Ortsvereinsvorstand
    - Sorge für die Bereitstellung von Mitteln für die Arbeit der Wasserwacht in angemessener Höhe

Vertretung gegenüber Dritten

  • Darstellung nach außen und Förderung des Ansehens des Roten Kreuzes
  • Wahrung der Interessen und Belange des Roten Kreuzes und der Wasserwacht, z.B. gegenüber Veranstaltern

Personalentwicklung

  • Verantwortung für die Personalplanung der Wasserwacht
  • Mitwirkung bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Personalgewinnung
  • Verantwortung für die Integration neuer Mitarbeiter in die Wasserwacht
  • Verantwortung für einen angemessenen Personaleinsatz und Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Personalerhaltung
  • Verantwortung für die Aus-, Fort- und Weiterbildung einzelner Mitarbeiter und der gesamten Wasserwacht
  • Verantwortung für die Begleitung, Beratung und Förderung von Mitarbeitern
  • Begleitung, Beratung und Förderung von Leitungs- und Führungskräften sowie Fachkräften

Organisationsentwicklung

  • Verantwortung für die strategische Aufgabenplanung der Wasserwacht in Absprache mit dem jeweiligen Vorstand und der Kreis-Wasserwachtleitung
  • Verantwortung für die Durchlässigkeit in der Wasserwacht und Vernetzung mit anderen Gemeinschaften und Gruppierungen

Formale Voraussetzungen

Zur Wahl müssen folgende Qualifikationen nachgewiesen sein (siehe Anhang 2a der Ordung der Wasserwacht):

  • Führen und Leiten von Gruppen (Seminar),
  • Rotkreuz-Aufbauseminar.

Zur Wiederwahl sind darüber hinaus folgende Qualifikation nachzuweisen:

  • Leiten von Bereitschaften (Seminar),
  • Grundlagen der Arbeit in einem OV Vorstand (Seminar),
  • Grundlagen des Sozial- & Projektmanagements (Seminar).
Überschrift – Bitte ausfüllen

Aufgaben

Die Satzung sieht vor, dass die Mitgliederversammlung "ggf. bis zu zwei weitere Mitglieder des Ortsvorstandes (Beisitzer)" (§ 13, Abs. 2e) wählt. 

Die Möglichkeit von Beisitzern im Vorstand mit vollem Stimmrecht wurde geschaffen,

  • um den Vorstand mit Expertise und Erfahrung mit Querschnittscharakter (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Katastrophenschutz, Prävention) bereichern zu können, wenn er in der Besetzung der anderen Vorstandsämtern fehlen sollte,
  • um dazu geeignete Vorstandsaufgaben auf Mitglieder delegieren und ihnen dazu auch Mitspracherecht und Verantwortung geben zu können, und
  • um Aktivitäten, die außerhalb der Rotkreuz-Gemeinschaften oder evtl. Arbeitskreise stattfinden (z.B. z.Z. Breitenausbildung in Erster Hilfe), im Vorstand zu repräsentieren.

Formale Voraussetzungen

  • Volljährigkeit
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